Parkettböden sind je nach Qualität mehr oder weniger strapazierfähig. Einige Böden halten 100 Jahre, andere sehen schon nach einigen Jahren ramponiert aus. Wer für Schäden haftet, hängt von der Art des Schadens und dem Alter des Bodens ab. Wohnen hinterlässt Spuren. Entscheidend ist, ob es sich um eine normale Abnutzung handelt oder um echte Schäden. Dellen, kleine Kerben und oberflächliche Kratzer auf dem Boden sind auf Dauer kaum zu vermeiden. Weist der Boden mehr als nur oberflächliche Gebrauchsspuren auf, kann der Vermieter Schadensersatz fordern. Der Mieter haftet nur anteilig, abhängig von der Mietzeit. Auch das Alter des Bodens spielt eine Rolle. Nach zehn bis zwölf Jahren muss dieser meistens abgeschliffen, neu versiegelt bzw. neu geölt werden. Derartige Arbeiten sind Sache des Vermieters und gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Immer wieder eine Idee persönlicher