Die realistische Wertermittlung eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung und einer Ladenfläche gehört zu den Serviceleistungen unseres Maklerteams in Ratingen. Unser Team besteht aus zwei erfahrenen Immobilienmaklerinnen, die schon seit Jahren alle Lagen in Ratingen und in einem Umkreis von 50 Kilometern um die schöne Wohngemeinde herum kennen. Wir beobachten für Sie als Verkäufer und auch als Käufer von hochwertigen Immobilien die städtebaulichen Entwicklungen in Ratingen, in Düsseldorf am Rhein, in Essen, in Mühlheim an der Ruhr und in der gesamten Region. Daher wagen wir für Sie auch immer eine Prognose im Rahmen der wissenschaftlich fundierten Wertermittlung für die Zukunft. Aber in erster Linie legen wir Wert auf die korrekte Bewertung einer Immobilie zum Stichtag, an dem das Haus, die Wohnung oder die Gewerbeeinheit im notariellen Vertrag den Eigentümer wechselt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen Fragen rund um die Auflassung im Grundbuch zur Verfügung. Sprechen Sie uns vor dem Beginn des Verkaufs Ihrer Immobilie an und wir werden gemeinsam den richtigen Weg zur Ermittlung des Marktwertes, des Verkehrswertes oder des Zeitwertes finden. Schließlich beraten wir potentielle Käufer von Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen auch zu möglichen Finanzierungen, die auf der aktuellen Wertermittlung basieren.
Neben dem Gebäude oder der Wohnung, von der bei der Vermittlung eines Kaufs in erster Linie gesprochen wird, ist auch das Grundstück von großer Bedeutung für den Wert des Wohn- und Geschäftsraumes. Seit Juli 2010 gibt es in Deutschland die Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz die ImmoWertV genannt. Die ImmoWertV konkretisiert den § 194 BauGB, der sich abstrakt mit der Verkehrswertdefinition von Immobilien befasst. Wir als Immobilienmaklerinnen in Ratingen kennen uns aus in der Welt der Bewertungsverfahren, die auch vor Gericht Bestand haben. Mit uns finden Sie den richtigen Wert für Ihre Immobilien und Ihre Grundstücke.
Allgemein bekannt basiert der Verkehrswert einer Immobilie auf den Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage zum Bewertungsstichtag. Die ImmoWertV kennt drei unterschiedliche Verfahren zur Bewertung einer Immobilie: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren.
Beim Vergleichswertverfahren liegen dem Wertgutachten die realisierten Kaufpreise der umliegenden Immobilien zugrunde. Das Sachwertverfahren wird in der Regel bei der Bewertung von eigengenutzten Objekten verwendet, die zum Beispiel im Rahmen eines Erbfalls den Eigentümer wechseln. Basis der Bewertung sind dann die Herstellungskosten abzüglich der Abnutzung. Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren werden oft in der Kombination angewendet. Der Wert des Grundstücks wird im Vergleichswertverfahren festgelegt. Das Gebäude wird nach dem Sachwertverfahren beurteilt.
Mit der Anwendung der Wertarten und Wertverfahren der ImmoWertV sorgen wir für eine transparente Bewertungsmethode. Die gesetzlich definierte Wertermittlung ist auch ausschlaggebend für die Höhe der Vergabe einer Finanzierung durch ein Kreditinstitut.
Immer wieder eine Idee persönlicher