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Teil 2: Fragen und Antworten zu den neuen "Ausgangsbeschränkungen"

Aktuelle Informationen und Antworten zu Immobilien in Zeiten der Corona- Pandemie (Stand 23.März 2020) 2)

2) Dürfen Makler noch zu einer Immobilie fahren und von dort Video-Besichtigungen durchführen?

"Ja, das ist weiterhin erlaubt. Sowohl aus dem Beschluss der Bundesregierung vom 13. März, als auch aus dem vom 22. März, geht eine Beschränkung der sozialen Kontakte hervor. Die Bewegungsfreiheit wird hier nicht eingeschränkt. Damit bleibt auch die Fahrt zu einer Immobilie, um im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Makler eine Videobesichtigung durchzuführen, möglich."

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von ImmoScout24 verfasst.


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