Aktuelle Informationen und Antworten zu Immobilien in Zeiten der Corona- Pandemie (Stand 23.März 2020)
4) Dürfen der Eigentümer/die Eigentümer-Familie und der Makler gleichzeitig in der Wohnung sein?
"Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings gilt auch hier, Ansammlungen von Menschen möglichst zu vermeiden und aus Rücksicht auf alle Beteiligten Rücksprache zu halten. Die Umstände sollten für die Eigentümer zumutbar sein und die Entscheidung ist von den Einzelfallumständen (Größe der anwesenden Eigentümerfamilie, gesundheitlicher Zustand der anwesenden Personen, etc.) abhängig zu machen. Besondere Vorsichtmaßnahmen sind bei gefährdeten Personen (Personen ab 60 Jahren, Personen mit einer chronischen Lungenerkrankung, etc.) geboten. Ggf. sollte bei solchen Personengruppen ganz von einem Besichtigungstermin abgesehen werden. Jedenfalls sind aber die bekannten Verhaltensregeln (1,5 m Abstand, kein Körperkontakt, etc.) zu beachten und die Besichtigungstermine so kurz wie möglich zu halten. Auch hier kann eine virtuelle Besichtigung eine Alternative zur persönlichen Besichtigung darstellen."
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von ImmoScout24 verfasst.
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