Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, um die Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen, muss die Kündigungserklärung Angaben zum Grund sowie zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Nutzung enthalten. Die schlichte Mitteilung, die Wohnung für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung nutzen zu wollen, ist unzureichend.
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Immer wieder eine Idee persönlicher