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Wichtige Information für Vermieter, die im Corona- Jahr Mietausfälle hatten
Hat ein Vermieter unverschuldet einen größeren Mietausfall erlitten, kann er bei der Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Das dürfte aktuell wegen der Corona-Pandemie mehr Vermieter betreffen als sonst. Sie sollten bald einen Antrag stellen, denn die Frist läuft am 31. März ab!
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VIVUS Immobilien / Inh. Caroline Langenbach
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