Der/ die Mieter/-in muss alle Schlüssel übergeben, die er/ sie beim Einzug vom Vermieter empfangen bzw. auch selbst hat anfertigen lassen. Lässt sich ein persönliches Treffen zwischen den beiden Mietparteien nicht einrichten, so kann der Vermieter eine Person bevollmächtigen, dem der/ die Mieter/-in die Schlüssel übergeben kann. Die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters bzw. Verwalters einzuwerfen, reicht nicht aus!
Das gilt nicht ohne Weiteres als Rückgabe des Mietobjekts. Auch die Übergabe an den Hausmeister reicht nicht aus, da dieser in der Regel keine Vollmacht hat, die Schlüssel für den Vermieter in Empfang zu nehmen!
Immer wieder eine Idee persönlicher