Gas/ Strompreise:
Die Entlastung für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr sowie für Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Unternehmen und private Haushalte kommt im März!
Durch die Gaspreisbremse wird der Preis für einen Kilowattstunde auf 12cent begrenzt, bei Fernwärme auf 9,5cent. Die Strompreise, die für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr gilt, greift bei 40cent pro Kilowattstunde.
Für beide Preisbremsen gilt: es werden die Kosten für 80% des Jahresverbrauchs aus dem Vorjahr limitiert! Beide Preisbremsen sollen bis April 2024 gelten und greifen ab März 2023!
Wohngeld
Weil Mieten und Energiekosten immer weiter steigen, wird das Wohngeld ab dem 01.Januar 2023 um durchschnittlich rund EUR 190,00 pro Monat erhöht.
Gebäudeversicherung
Steigende Baukosten machen nicht nur den Erwerb von Wohneigentum teurer, sondern auch die Kosten für dessen Unterhaltung, wie beispielsweise die Gebäudeversicherung. Die Prämien steigen um durchschnittlich 15%.
Grundsteuer
Die Frist für die Einreichung der sogenannten Grundsteuer- Feststellungserklärung ist bis zum 31.Januar 2023 verlängert worden. Wer die Erklärung bis dahin nicht abgegeben hat, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Umgekehr können jene, die mit dem Bescheid des Finanzamtes nach der Erklärung nicht einverstanden sind, Einspruch einlegen. Dafür hat man einen Monat Zeit. Die Frist beginnt 3 Tage nach dem Datum auf dem Bescheid.
Immer wieder eine Idee persönlicher