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News

Gebäudeenergiegesetz

Was das neue Gebäudeenergiegesetz für Hauseigentümer mit sich bringt!

Ab dem 1. Januar 2024:
- Heizungen, die bis Ende 2023 installiert wurden, dürfen bis Ende 2044 betrieben werden – doch je nach Heizungstyp gibt es Bedingungen.
- Bei Neubauten gilt: Ab 2024 muss die Heizung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
- Bestandsgebäude? Bis 2045 muss schrittweise auf erneuerbare Brennstoffe umgestellt werden.

Für Kommunen gilt:
- Große Städte haben bis 2026 Zeit, kleinere Gemeinden bis 2028, um eigene Wärmepläne zu entwickeln.

Unterstützung, die Freude macht:
- Sichere dir bis zu 70% Förderung für den Einbau von umweltfreundlichen Heizungen!


Etagenheizungen:
- 5 Jahre nach dem ersten Austausch steht eine entscheidende Überprüfung an.

Bleibe auf dem neuesten Stand und bereite dich optimal vor!

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VIVUS Immobilien / Inh. Caroline Langenbach

Immer wieder eine Idee persönlicher