Adventsdeko: Was ist in der Mietwohnung erlaubt, was ist zu viel?
Zeit für die Weihnachtsdeko: Rechtliche Tipps von Haus und Grund Düsseldorf
Der Advent steht vor der Tür und viele Menschen dekorieren das eigene Heim. Aber nicht jeder ist davon begeistert. Vor allem dann, wenn der Nachbar es mit der Deko übertreibt. Aber wo ist die Grenze? Was ist erlaubt und was ist zu viel?
Ein bisschen Dekoration gehört zum Advent einfach dazu. „Jeder Eigentümer oder Mieter darf seine Wohnung mitsamt Fenstern und Balkon so weihnachtlich dekorieren, wie er mag“, sagt Dr. Johann Werner Fliescher, Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf. Das gelte auch für Terrasse oder Garten. Es ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Wohnung, eine Lichterkette ins Fenster zu hängen – solange sie nicht mit grellem Blinken den Nachbarn nervt oder ihm den Schlaf raubt. „Eine Beschwerde ist jedoch nur zulässig, wenn das Nachbargrundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen“, sagt Fliescher.
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