Laut einer Studie der Deutschen Schlüsselversicherung geht alle 35 Minuten in Deutschland ein Schlüssel verloren. Die VdS Schadenverhütung hat berechnet, dass aufgrund der rund 800.000 verlegten Schlüssel pro Jahr ein Schaden von fast 100 Millionen Euro entsteht. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Schaden von 125 Euro. Wer allerdings einen Generalschlüssel – etwa für die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses – verliert, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Schlüssel weg, was tun: In jedem Fall muss sofort der Vermieter oder die Hausverwaltung informiert werden. Der Mieter darf keinen Zweitschlüssel anfertigen lassen, ohne zuvor mit dem Vermieter gesprochen zu haben.
Mit der Übergabe des Schlüssels räumt der Vermieter dem Mieter die volle Verfügungsgewalt über die Wohnung ein. Der Mieter übernimmt eine sogenannte Obhutspflicht, die gleichermaßen für die Wohnung wie auch für den Schlüssel gilt. Hat der Mieter den Verlust des Schlüssels zu verantworten, kann der Vermieter das Schloss auf Kosten des Mieters austauschen. Das gilt auch, wenn Dritte – Freunde oder eine Putzkraft – einen Schlüssel verlieren, den der Mieter ihnen übergeben hat. Bei einer Schließanlage muss gegebenenfalls das komplette System ersetzt werden.
Entscheidend ist das Verschulden des Mieters Wurde dem Mieter der Schlüssel gestohlen, muss er den Austausch nicht zahlen (Amtsgerichts Spandau 6 C 546/12). Wenn ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen ist, muss das Schloss oder die Schließanlage auch nicht ausgetauscht werden. In diesem Fall würde es ausreichen, den Schlüssel nachmachen zu lassen. Anders verhält es sich, wenn der Mieter beispielsweise beim Auszug nicht alle Schlüssel abgibt und über den Verbleib des fehlenden keine Angaben machen kann. Dann kann der Vermieter aus Sicherheitsgründen die komplette Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen lassen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Mieter ist allerdings, dass der Vermieter die Schlösser und Schlüssel auch tatsächlich austauschen lässt. (BGH VIII ZR 205/13)
Kostenübernahme durch die Versicherung Verliert der Mieter den Schlüssel, können die Kosten unter Umständen von seiner Versicherung übernommen werden. Doch nicht jede Versicherung kommt für die Kosten bei Schlüsselverlust auf. Auf die Hausratversicherung können sich Betroffene nicht verlassen: Sie kommt nur für den Ersatz des persönlichen Hausschlüssels zum Beispiel nach einem Raub auf, nicht aber für fremde und dienstliche Schlüssel, die verloren wurden. Auch Wohnungsschutzbriefe helfen kaum weiter: Ist der Schlüssel weg, organisiert und bezahlt die Versicherung bei dieser Police zwar den Schlüsseldienst – allerdings nicht die Kosten für neue Schlösser. Absichern lässt sich das Risiko durch eine private Haftpflichtversicherung. Wichtig ist es dabei, auf das Kleingedruckte zu achten. Denn in Mehrfamilienhäusern sollte nicht nur das Wohnungsschloss, sondern auch die Schließanlage abgesichert sein. Auch ist das Risiko bei Verlust von fremden Schlüsseln nicht immer mit abgesichert.
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